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Trotz ihrer in Modellprojekten ermittelten Kooperationspotentiale wird die Mediation praktisch nicht zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten um Gesundheitsleistungen zwischen Sozialleistungstragern und Sozialleistungsempfangern eingesetzt. Zugleich ist es aber ein Ziel des Gesetzgebers, die aussergerichtliche Nachfrage nach Mediation zu foerdern. Seine bisherigen Versuche basieren jedoch auf der Annahme einer rationalen Verfahrenswahl der Beteiligten. Das verkennt Verhandlungsbarrieren, welche infolge kognitiver Verzerrungen und strategischen Verhaltens entstehen. Max Georg Hugel analysiert das Steuerungsproblem der Mediation und entwirft ein verhaltensoekonomisch und spieltheoretisch unterfuttertes Experimentalgesetz zu ihrer Foerderung im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Bereich des Gesundheitswesens, der wettbewerbsbedingt am geeignetsten fur Innovationen ist.